Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Conversional GmbH

Die Conversional GmbH, Römerstr. 69, 70180 Stuttgart (nachfolgend bezeichnet als „Conversional“) bietet eine Software-Lösung (nachfolgend bezeichnet „Tool“) zur Verbesserung der Nutzererfahrung für Online-Anbieter (nachfolgend bezeichnet als „Partner“) an. Dabei werden Wünsche und Anforderungen der jeweiligen Kunden des Partners (nachfolgend bezeichnet als „Nutzer“) zugrunde gelegt und ihnen individuelle Vorschläge und Empfehlungen angeboten. Die Informationen werden dem Partner bereitgestellt.

Das Tool wird dem Partner für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Der Partner platziert und bewirbt das Tool auf seiner Website.

Gibt der Nutzer seine Kontaktdaten an und bestätigt dieser seine Email-Adresse, werden weitere individuell für ihn relevante Informationen im Namen des Partners zugeschickt.

Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen innerhalb der Beziehungen zwischen Conversional und dem Partner (nachfolgend bezeichnet als „Vertrag“) sowie die Nutzung des Tools und zu dem Tool gehörende Webseiten und Funktionen. Conversional und der Partner warden gemeinsam als “Vertragspartner” bezeichnet.

1 Geltung der AGB

1.1. Die AGB gelten zwischen dem Partner und Conversional für alle, auch zukünftige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Beziehungen gleicher Art, die im Zusammenhang mit dem Tool begründet werden.

1.2. Die AGB werden in der, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Conversional und dem Partner (nachfolgend bezeichnet als „Hauptvertrag“).

1.3. Leistungsbeschreibungen, Provisions- und Entgelttabellen sowie ähnliche Abreden, jeweils sofern durch Conversional als Vertragsbestandteile gestellt, werden Teil des Hauptvertrages und gelten im Fall eines Widerspruchs zu diesen AGB vorrangig. Von diesen AGB abweichende individuelle Abreden der Vertragsparteien gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

1.4. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung, es sei denn, Conversional hat die abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Partners ausdrücklich anerkannt. Ein fehlender Widerspruch gegen die Geschäftsbedingungen des Partners stellt keine Anerkennung dar.

2. Leistungsgegenstand und Funktionsumfang des Tools

2.1. Conversional bietet verschiedene Leistungsstufen an. Darüber hinaus hat der Partner die Möglichkeit, das Tool über einen zuvor gemeinsam definierten Zeitraum unverbindlich zu testen. Entscheidet sich der Partner für eine Weiternutzung des Tools kann er dies auf seine Bedürfnisse weiter anpassen.

2.2. Der konkrete Umfang des Tools sowie der mit dem Tool verbundenen Leistungen, werden den Partnern im Rahmen eines individuellen Vertragsschlusses sowie Leistungs- und Funktionsübersichten zugänglich gemacht. Dasselbe gilt für die für die Leistungen von Conversional anfallenden Gebühren.

2.3. Das Tool wird von Conversional fortlaufend entwickelt und an die Bedürfnisse des Marktes, der Partner und der Nutzer ausgerichtet. Conversional behält sich daher Erweiterungen, Änderungen und Anpassungen der Leistungen und Funktionen des Tools vor, ohne dass dies einen Mangel des Tools darstellt, sofern diese den Partnern zumutbar sind und ihnen keine laufenden vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen.

2.4. Conversional behält sich ferner vor, Beschreibungen, Bezeichnungen und sonstige Inhalte des Tools zu ändern oder zu ergänzen. Zum Beispiel, um den Nutzern zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen.

3. Vertragsschluss mit dem Partner und Vollmacht

3.1. Der Vertragsschluss erfolgt individuell mit dem Partner.

3.2. Partner kann nur werden, wer geschäftsfähig ist. Conversional wählt die Partner nach eigenem Ermessen aus. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Tools.

3.3. Partner erklären mit der Teilnahme am Tool, dass sie als Unternehmer handeln und keine Verbraucher sind. "Unternehmer" im Sinne der AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. "Verbraucher" im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

3.4. Der Partner erteilt Conversional eine Vollmacht, in seinem Namen zu handeln, sofern dies zur Erbringung der von dem Partner in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlich ist.

4. Beschränkung auf Leistungen im Rahmen des Tools

4.1. Die Leistungen von Conversional beschränken sich auf Zurverfügungstellung des Tools und damit verbundener Leistungen, Funktionen und Webseiten.

4.2. Darüber hinaus ist Conversional nicht als Vertragspartei an Vertragsanbahnung und dem Vertragsabschluss zwischen den Partnern und den von ihnen im Rahmen des Tools angebotenen und vermittelten Leistungen beteiligt und trägt insoweit keine Verantwortung.

5. Nutzungsvorgaben und -beschränkungen

5.1. Der Partner darf das Tool nur mit den zur Verfügung gestellten Eingabemasken, Schnittstellen und sonstige Software und Datenzugriffsmöglichkeiten nutzen. Verboten sind Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität des Tools und dessen Infrastruktur zu beeinträchtigen (z.B. durch eigene Softwareschnittstellen des Partners). Insbesondere ist eine übermäßige Belastung verboten, die über der regulären, bei normaler Benutzung des Tools zu erwartenden Nutzungsintensität und -häufigkeit liegt (z.B. Software des Partners, die wegen technischer Fehler permanent unnötige Zugriffe generiert). Conversional behält sich das Recht vor, die Nutzung des Tools gegenüber dem Partner bei Verstoß einzuschränken.

5.2. Dem Partner obliegt es, bei der Benutzung von Zugangsdaten zum Tool größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Der Partner ist für den Missbrauch von Zugangsdaten verantwortlich, falls er nicht darlegen und nachweisen kann, dass dieser nicht auf seinem Verschulden basierte.

6. Vorgaben für Inhalte und Angaben

6.1. Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Inhalte“ sind alle Inhalte und Informationen, wie zum Beispiel Fotografien, Grafiken, Markenlogos, Videos, Texte, Quellcodes, Werbemittel, Daten, Angaben über Orte und Personen oder Links zu verstehen.

6.2. Der Partner gewährleistet, dass die von ihm gegenüber Conversional als auch innerhalb der Webseiten, auf denen das Tool eingebunden wird, gemachten Angaben und insbesondere die an Conversional überlassenen Inhalte, insbesondere wenn diese innerhalb des Tools eingebunden werden rechtlich im Einklang mit dem Gesetz und diesen AGB stehen und nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Der Partner prüft vor der Aktivierung des Tools sämtliche Inhalte insbesondere Bilder darauf, ob sie dem Bestandteil seines Angebotes, innerhalb dessen das Tool integriert wird, entsprechen und er die Nutzungsrechte dazu hält.

6.3. Sofern durch Conversional Werbemittel oder Gestaltungen, bzw. Gestaltungsoptionen des Tools zur Verfügung gestellt werden, wird der Partner sie außerhalb der durch Conversional zur Verfügung gestellten Optionen nicht umgestalten oder durch eigene Mittel ersetzen und wird sie nur im Rahmen des Tools und für keine anderen Zwecke verwenden.

6.4. Conversional behält sich vor, die Nutzung des Tools durch den Partner einzuschränken oder dessen Veröffentlichung rückgängig zu machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dessen Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Conversional ist jedoch nicht verpflichtet die Inhalte vorab zu überprüfen.

6.5. Der Partner ist ferner dafür verantwortlich, dass seine Inhalte, Angebote und Verfahren dem geltenden Recht entsprechen und insbesondere Vorgaben des geltenden Wettbewerbsrechtes (z.B. Regeln für Direktmarketing, Verbraucherschutz und Erkennbarkeit von kommerziellen Angeboten) einhalten sowie keine gewerblichen Schutzrechte (zum Beispiel Urheber- oder Markenrechte), als auch Persönlichkeits- und Datenschutzrechte Dritter verletzen und auf Datenverarbeitungen hinweisen. Der Partner stellt sicher, dass die Werbeflächen keine Schadprogramme (zum Beispiel Viren, Trojaner, Ad- oder Spyware) enthalten. Der Partner beachtet eventuelle Pflichten zur Informationen von Verbrauchern, z.B. durch Impressums- oder Datenschutzangaben.

6.6. Der Partner wird den Begriff „Conversional“ sowie die geschützten Kennzeichen von Conversional (dazu gehören insbesondere Marken und Unternehmensbezeichnungen) nicht bei Internet-Suchmaschinen buchen, und zwar weder als Ergebnis-Link oder vergleichbaren Link, noch als Sonderbuchung außerhalb der bei den Internet-Suchmaschinen angezeigten Ergebnis-Links.

7. Verletzung von Pflichten und Freistellung

7.1. Der Partner verpflichtet sich, Conversional von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, die diese gegen Conversional aus vom Partner zu vertretenden Gründen geltend machen. Die Freistellung umfasst sämtliche Kosten, die Conversional zur Abwehr dieser Ansprüche entstehen, soweit diese Kosten auf Maßnahmen beruhen, die Conversional zur Zeit der Vornahme für erforderlich halten durfte.

7.2. Der Partner ist verpflichtet, Conversional über mögliche Rechtsverletzungen unverzüglich zu informieren und bei der Abwehr der vorgenannten Ansprüche durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen und Informationen zu unterstützen.

7.3. Gesetzliche Ansprüche von Conversional gegen den Partner (insbesondere Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche) werden durch die vorgenannten Bestimmungen zur Pflichtverletzung nicht berührt.

7.4. In Fällen, in denen ein Verstoß wesentlich ist, ist Conversional je nach Grad der Verfehlung berechtigt die weitere Zusammenarbeit mit einem Partner zu beenden und dessen Zugang zum Tool zu sperren und eine erneute Anmeldung zu verbieten.

8. Zahlungspflichtige Nutzung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

8.1. Der Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach den, dem Partner vor Vertragsschluss mitgeteilten Preisen.

8.2. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung ist bei Leistungen, die für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch genommen worden sind, eine angemessene Gebührenanpassung nur nach Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Die Änderung wird wirksam, wenn Conversional innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Partner keine außerordentliche Kündigung des Kunden zugeht. Conversional wird den Partner mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

8.3. Alle Preise verstehen sich, vorbehaltlich anderweitiger Kennzeichnung, exklusive, d.h. zuzüglich Mehrwertsteuer.

8.4. Entgelte sind grundsätzlich nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Sofern nicht anders angegeben, sind Rechnungen nach zwei Wochen fällig.

8.5. Rechnungen und Mahnungen dürfen auf elektronischem Wege übermittelt werden.

8.6. Der Partner kann Rechnungen mittels der von Conversional angebotenen Zahlungsverfahren begleichen.

8.7. Gerät der Partner mit Zahlungen in Verzug, so hat Conversional das Recht, die Erfüllung fälliger Leistungen gegenüber dem Partner zu verweigern und den Zugang zum Tool, bzw. dessen Nutzung einzuschränken, bis der Verzug beseitigt ist. Conversional wird dem Partner in diesen Fällen die Einschränkung mit einer regelmäßig 7 Werktage umfassenden Vorfrist zur Beseitigung des Verzugs ankündigen. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte von Conversional wegen Zahlungsverzugs des Partners bleiben unberührt. Die Einschränkung darf nicht erfolgen, wenn sie unangemessen und/oder dem Partner nicht zumutbar ist. Der Vergütungsanspruch von Conversional bleibt von der Einschränkung unberührt. Der Zugang zum Tool wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Einschränkung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn Conversional ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.

8.8. Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund von Partnern falsch übermittelter Daten sowie durch Mahnung fälliger Forderungen entstehen, werden den Partnern in Rechnung gestellt. Dem Partner bleibt der Nachweis keiner, bzw. geringerer Kosten vorbehalten.

8.9. Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Vertragspartei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich, es sei denn, es handelt sich um Hauptleistungs- und Mängelansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1. Vorbehaltlich individueller vertraglicher Vereinbarung, wird der Hauptvertrag zwischen Conversional und dem Partner auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

9.2. Die Vertragsparteien sind verpflichtet den Zugang einer Kündigung der anderen Vertragspartei zu bestätigen.

9.3. Die Kündigung wird mit dem Kalendertag wirksam, der auf den Zugang der Kündigungserklärung folgt.

9.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und liegt insbesondere vor bei

  1. Verstoß gegen wesentliche Pflichten dieser AGB;
  2. Eröffnung eines Insolvenzverfahren über das Vermögen des Partners;
  3. mehrheitliche Stimmrechtsveränderung in der Gesellschaft des Partners.

9.5. Nach erfolgter Kündigung ist der Partner verpflichtet unverzüglich das Tool von seinen Webseiten zu entfernen und Zugriffe auf das Tool sowie dessen anderweitige Nutzung zu unterlassen.

10. Gewährleistung

10.1. Conversional gibt keine Gewähr für konkrete Erfolge (z. B. Zustandekommen von Verträgen, Lead-Generierung, etc.), Umsätze oder sonstige Zielvereinbarungen, die nicht ausdrücklich vereinbart worden sind.

10.2. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorliegende Mängel, solange diese von dem Partner erkannt wurden oder der Partner diese hätte erkennen müssen und sie in beiden Fällen nicht innerhalb von 24 h gemeldet hat, wird ausgeschlossen.

10.3. Wartungszeiten (welche typische Wartungs-, Umbau-, Update- oder Installationsarbeiten umfassen) stellen keine Mängel dar.

10.4. Nicht als Mängel zählen Einschränkungen oder Ausfälle des Tools und Programmdaten, aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von Conversional liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, höhere Gewalt, etc.).

10.5. Ist die Sicherheit des Partnerprograms oder der Infrastruktur von Conversional akut gefährdet (z.B. durch Schadsoftware oder unberechtigte Zugriffsversuche) darf Conversional den Zugang zum Tools sowie den Umfang seiner Funktionen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken. Das gilt auch, wenn die Interessen des Partners gefährdet sind.

10.6. Conversional ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die, dem Partner obliegenden Pflichten, den Zugang des Partners zu sperren. Schwerwiegende Verstöße sind solche die Conversional die Aufrechterhaltung der Vertragserfüllung unzumutbar machen, weil Rechte und Interessen von Conversional, Dritter oder des Partners gefährdet sind (z. B. Zugriff durch unberechtigte Personen).

10.7. Sofern Conversional dem Partner rechtliche Unterlagen (z.B. Ergänzungen der Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellt, handelt es sich hierbei um rechtliche Muster ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, die vom Partner individuell zu überprüfen sind.

10.8. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Es gelten die kaufmännischen Prüfungs- und Rügeobliegenheiten.

11. Schnittstellen

11.1. Soweit Conversional Schnittstellen anbietet, mit denen der Partner auf das Tool mit der Software von Drittanbieten zugreifen kann, gewährleistet Conversional die Funktionsfähigkeit der Schnittstellen nach Maßgabe der Verfügbarkeitsregelungen dieser AGB nur soweit, als die Funktionsfähigkeit im Einflussbereich von Conversional liegt.

11.2. Insbesondere kann für fehlende Kompatibilität der Schnittstellen oder Zugriffsmöglichkeit keine Gewährleistung übernommen werden, sofern die Mängel in der Software oder deren durch Conversional nicht beeinflussbaren Änderungen des Drittanbieters liegen.

11.3. Dieselben Einschränkungen gelten, wenn Partner die Software Dritter über deren Schnittstellen mit dem Tool verknüpfen.

12. Haftung

12.1. Conversional haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Haftungsbestimmungen.

12.2. Conversional haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Conversional selbst oder durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellten von Conversional verursachten Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in Ziffer 12.6 dieser AGB aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.

12.3. Conversional haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Conversional sowie die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Conversional.

12.4. Conversional haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für Conversional bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.

12.5. Conversional haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.

12.6. Conversional haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch Conversional selbst sowie durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Conversional. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Partner vertrauen darf. Wenn Conversional diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist die Haftung von Conversional auf den Ersatz des Schadens beschränkt, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch sind. Der typische Schaden ist grundsätzlich auf den festgelegten Betrag und sonst auf die Höhe des Entgelts für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt. Dies gilt nicht, wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der vereinbarten Vergütung. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

12.7. Für den Verlust von Daten haftet Conversional nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Partners nicht vermeidbar gewesen wäre.

13. Änderung der AGB

13.1. Conversional behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderung wesentlicher Regelungen, die das vertragliche Gleichgewicht des Partners zu Conversional beeinflussen, erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen, insbesondere rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Natur.

13.2. Im Fall von AGB-Änderungen teilt Conversional dem Partner die geänderten AGB zumindest in Schriftform mit, so dass der Partner zwei Wochen Zeit hat der Änderung zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs hat der Partner das Recht zu kündigen. Widerspricht der Partner den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen. Der Partner wird auf sein Widerspruchsrecht und dessen Folgen hingewiesen.

14. Datenschutz

14.1. Jede Vertragspartei wird dafür sorgen, dass die in ihrer Unternehmenssphäre stattfindenden Datenverarbeitungen den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Der Partner verpflichtet sich, für alle Datenverarbeitungen, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind, vom jeweiligen Betroffenen die erforderlichen Einwilligungen zu beschaffen oder gesetzliche Erlaubnistatbestände nachzuweisen.

14.2. Der Partner verpflichtet sich Verträge zu schließen und Vereinbarungen zu treffen, die durch das Gesetz vorgesehen sind. Hierzu gehört insbesondere der Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO. Hierbei stellt Conversional dem Partner die entsprechende Vertragsvorlage. Eigene Vertragsvorlagen des Partners können nur gegen eine angemessene Prüfungsgebühr der Partnervorlage berücksichtigt werden.

14.3. Conversional ist berechtigt, die Leistungen in Übereinstimmung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Partner sowie anderen etwaig angeschlossenen Datenverwendungsvereinbarungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen.

15. Besondere Datenschutzvereinbarungen und Musterhinweistext

15.1. Conversional ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten (kurz „Daten“) im Rahmen des Tools verantwortlich. Sofern der Partner für diese Verarbeitung gem. Artikel 4 Nr. 7, 26 DSGVO durch die Teilnahme am Tool mitverantwortlich ist (was nach derzeitiger Rechtslage die pseudonyme Reichweitenanalyse, soweit sie dem Partner, auch in anonymer Form, zur Verfügung gestellt wird, umfasst), stimmt Conversional zu, die vorrangige Verantwortung gemäß DSGVO für die Verarbeitung der Daten der Nutzer zu übernehmen und sämtliche Pflichten aus der DSGVO im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer Daten zu erfüllen (u. a. Artikel 12 und 13 DSGVO, Artikel 15 bis 22 DSGVO und Artikel 32 bis 34 DSGVO). D.h. Conversional sorgt für eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende technische- und organisatorische Sicherheit der Verarbeitung der Daten, als auch für die Erfüllung von Widersprüchen, Auskünften oder sonstiger Anfragen der Nutzer. Der Beitrag des Partners beschränkt sich hierbei auf die Einbindung des Tools von Conversional in sein Onlineangebot.

15.2. Nutzer können ihre Anfragen im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen des Tools direkt an Conversional richten. Wenn eine betroffene Person oder eine Aufsichtsbehörde gemäß DSGVO hinsichtlich der Verarbeitung von Daten innerhalb des Tools eine Anfrage an den Partner stellt, ist der Partner verpflichtet, Conversional unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen sämtliche relevanten Informationen weiterzuleiten. Der Partner stimmt zu, zeitnah sämtliche angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um mit Conversional an der Beantwortung jedweder derartigen Anfrage zusammenzuarbeiten.

15.3. Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von Conversional zu handeln oder zu antworten. Soweit eine Verpflichtung über die Bereitstellung von statistischen Informationen durch Conversional besteht, umfasst sie nur aggregierte Statistiken.

15.4. Conversional empfiehlt dem Partner die Nutzer über den Einsatz des Tools innerhalb derer Webseiten zu informieren und schlägt hierzu vor, den folgenden Hinweis einzubinden:
Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Leistungen der Conversional GmbH
Wir setzen innerhalb unseres Onlineangebotes die Software und Leistungen des Anbieters Conversional GmbH, Deutschland, https://www.conversion.al/de/, ein. Deren Einsatz erfolgt zu Zwecken der Vereinfachung der Kommunikation mit Interessenten für unsere Produkte und Leistungen (z.B., indem Kunden vor dem Absenden einer Angebotsanfrage die ihren Wünschen entsprechenden Produktkonstellationen wählen können). In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten der Interessenten zu Zwecken der Beantwortung ihrer vorvertraglichen Anfragen, durch die Conversional GmbH in unserem Auftrag entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erhoben und verarbeitet (z.B. E-Mailadressen der Interessenten an uns weitergeleitet).
Des Weiteren werden im Rahmen der Nutzung der Software, personenbezogene Nutzungsdaten der Besucher unseres Onlineangebotes zu Zwecken der Analyse und Optimierung der Software der Conversional GmbH und unseres Onlineangebotes pseudonym verarbeitet. Hierbei können weitere Dienste, wie z.B. Google Analytics, eingesetzt werden.
Informationen zu den weiteren Diensten sowie zu den technischen und organisatorischen Aspekten des Tools, den hierbei verarbeiteten Daten, den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie der Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit von uns und der Conversional GmbH sowie Ihren Widerspruchs- und weiteren Rechten, erhalten Sie in der Datenschutzerklärung von Conversional: : https://www.conversion.al/de/privacy.html.

15.5. Der Mustertext wird von Conversional als den gesetzlichen Vorgaben entsprechend betrachtet, jedoch handelt es sich nur um einen unverbindlichen Vorschlag seitens Conversional, für den keine Haftung übernommen wird. Insbesondere sind die Partner verpflichtet sicherzustellen, dass die übrigen Bestandteile ihrer Datenschutzerklärung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vollständig sind. Ebenso sind die Partner verpflichtet in eigener Verantwortung zu prüfen auf welcher Rechtsgrundlage sie an dem Tool teilnehmen und, ob ggf. eine Einwilligung einzuholen ist.

16. Vertraulichkeit, Schutzrechte und Geheimnisschutz

16.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.

16.2. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.

16.3. Insbesondere gelten die folgenden Angelegenheiten als von dieser Vertraulichkeitsvereinbarung umfasst:

  1. Kundenlisten;
  2. Vertragspartei und Vertragsinterna;
  3. Umsatzzahlen;
  4. Preislisten, Preisgestaltung und Rabattabsprachen;
  5. Geschäftsbilanzen;
  6. Technisches Knowhow und Softwareentwicklungen (insbesondere im Hinblick auf das Tool bezogen);
  7. Kreditwürdigkeit des Unternehmens;
  8. Personalangelegenheiten (zum Beispiel: Beförderungspläne);
  9. Produktions- und Entwicklungsverfahren;
  10. Marketingverfahren und geplante Marketingmaßnahmen.

16.4. Ein „Reverse Engineering“, d.h. das Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen von Produkten, Hard- und Software einer Partei, ist ohne Zustimmung der anderen Partei nicht zulässig.

16.5. Die Vertragsparteien verpflichten sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.

16.6. Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Gründe oder vertragliche Abreden entgegenstehen.

16.7. Conversional ist berechtigt, auf die Nutzung des Tools durch den Kunden, vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, zum Zwecke der Darstellung eigener Leistungen hinzuweisen.

17. Wettbewerbsklausel

Die Vertragsparteien sind berechtigt, mit Mitbewerbern der jeweiligen Vertragspartei Verträge gleicher oder anderer Art abzuschließen, sofern dem keine Vertrauensgesichtspunkte entgegenstehen und der Zweck dieses Vertrages nicht gefährdet wird.

18. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Form und Schlussbestimmungen

18.1. Die AGB stellen zusammen mit einer individuellen Vertragsvereinbarung, der Leistungsübersicht und dem Auftragsverarbeitungsvertrag die gesamte Abrede zwischen Conversional und dem Partner dar. Ergänzungen und Änderungen dieser Abrede bedürfen der Schriftform.

18.2. Unter Schriftform im Sinne dieser AGB ist die Textform mit einem erkennbaren Absender und Empfänger zu verstehen (z.B. Fax oder E-Mail mit erkennbarem Absender). Erklärungen, die höhere Formerfordernisse erfüllen, zum Beispiel die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift sind ebenfalls wirksam. Mündliche oder schlüssige Erklärungen sind nicht wirksam.

18.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

18.4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Conversional, sofern der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleichwohl ist Conversional auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen.

18.5. Der Partner darf den Vertrag und die aus dem Vertrag resultierenden Vertragsbeziehungen sowie Ansprüche gegenüber Conversional nur nach Zustimmung von Conversional auf Dritte übertragen.

18.6. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB und der auf ihnen beruhenden vertraglichen Abreden lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger vertraglicher Lücken in diesem Vertrag.

Stand 21.05.2021